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Weltweit unterwegs mit dem Auto

Mache deinen Autoführerschein – schon ab 16,5 Jahren

Fahrerlaubnisklasse B / B197 / B78

N

Mindestalter

16,5 Jahre bei Begleitetem Fahren mit 17 (BF17) bzw. 17,5 Jahre

N

Ausbildung

Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis

N

Weitere Klassen

enthält zusätzlich die Klassen
AM und L

Das Auto ist im Alltag kaum wegzudenken – vor allem im ländlichen Raum. Mit der Fahrerlaubnisklasse B gewinnst du Mobilität für zahlreiche Anlässe. Als erfahrene Fahrschule begleiten wir dich mit modernen Fahrzeugen und individuell zugeschnittener Ausbildung in deinem Tempo zum Führerschein.

Wer sich für das Autofahren ausbilden lassen möchte, kann aus den Varianten B, B197 und B78 wählen.

So unterscheiden sich die Klassen

B - Der Klassiker

  • vollständige Ausbildung in einem modernen Fahrschulwagen mit manueller Schaltung
  • erlaubt dir das Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen
  • Unsere Empfehlung, wenn Du dich ebenfalls für die Anhängerklasse BE anmelden willst.

 

B197 - Der Moderne

  • Hybridvariante aus Schalt- und Automatikausbildung
  • Großteil der Ausbildung sowie praktische Prüfung mit Automatikgetriebe
  • Geringe Anzahl an Fahrstunden im Schaltfahrzeug zum Erwerb der Schaltkompetenz
  • erlaubt dir das Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen

 

B78 - Der Alternative

  • vollständige Ausbildung in einem modernen Fahrschulwagen mit Automatikschaltung
  • erlaubt dir zunächst ausschließlich das Fahren von Automatikfahrzeugen
  • Umschreibung B197 möglich Schaltkompetenz kann nachträglich in einer Fahrschule erlangt werden

Früher mobil: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF17)

Innenraumansicht eines Fahrzeugs mit Fahrer und Beifahrer

Die Sonderregel BF17 senkt das Mindestalter für Inhaber der Klasse B auf 17 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur in Begleitung namentlich eingetragener Personen gefahren werden.

Wenn die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt ist, 5+ Jahre ununterbrochen Klasse B besitzt und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister hat, kann sie zugelassen werden. Obwohl es üblich ist, müssen Begleitpersonen keine Familienmitglieder sein.

Wenn mindestens eine Begleitperson diese Anforderungen erfüllt, kann ein Fahrschüler die Ausbildung der Klasse B bereits mit 16,5 Jahren beginnen.

So funktioniert die Ausbildung

Teil 1: Theoretische Ausbildung
  • Im Präsenzunterricht nimmst du an insgesamt 14 Lektionen teil. Dank unserer Intensivkurse musst du dafür nur an 7 Abenden in die Fahrschule kommen.
  • Deine Theorieausbildung begleitet eine umfangreiche LernApp. Nach deiner Anmeldung erhältst du Zugang zum Lehrmaterial und dem aktuellen Fragenkatalog. Mit der App bist du mobil und kannst dich von überall auf deine Theorieprüfung vorbereiten.
  • Die Theorieprüfung bildet den Abschluss des ersten Teils. Für eine Teilnahme qualifiziert dich der Besuch aller erforderlichen Lektionen und das Erreichen der Prüfungsreife in deiner App. Deine Prüfung findet an einem Standort des TÜV Nord in Buxtehude oder Stade statt.
  • Wenn du bereits eine Fahrerlaubnisklasse (z.B. AM, A1) besitzt, musst du nur 8 Lektionen im Pränzunterricht besuchen. Der Umfang deiner Theorieprüfung verringert sich ebenfalls.
Teil 2: Praktische Ausbildung
  • Unsere Voraussetzung: Erfolgreiche Theorieprüfung.

  • Die praktische Ausbildung startet mit Übungsfahrten. Diese Fahrstunden sind deine Grundausbildung und haben weder eine Mindest- noch eine Maximalanzahl. Wir bringen dir die Grundlagen des Autofahrens bei und bereiten dich so lange im Prüfort vor, bis dein Fahrlehrer überzeugt ist, dass du eine praktische Prüfung bestehen kannst.
  • Später folgen insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten:
    • 5x Land- oder Bundesstraße
    • 4x Bundesautobahn
    • 3x Dämmerung- bzw. Nachfahrt
  • Die praktische Prüfung ist der Schlusspunkt deiner Ausbildung. In einem 55 Minuten-Termin begleitet ein TÜV-Prüfer deine Fahrt, um dein Können am Steuer festzustellen.
Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

Jede Person, die eine Fahrerlaubnisklasse erwerben möchte, muss einen Antrag beim lokalen Straßenverkehrsamt stellen. Dieses Vorgehen ist allgemeingültig für Erstwerb, Erweiterung oder Neuerteilung. Die Antragstellung kann auch während der Theorieausbildung stattfinden. Wir empfehlen allerdings, sich frühstmöglich darum zu kümmern.

Den Antrag mit euch gemeinsam zu komplettieren und auch dem Verkehrsamt vorzulegen, ist Teil unseres Service. 

Von dir benötigen wir folgende Unterlagen beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse:

  • Kopie deines Personalausweises
  • Biometrisches Passbild
  • ein bestandener Sehtest (Gültigkeit 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste Hilfe-Ausbildung über 9×45 Minuten

Für das begleitete Fahren mit 17 Jahren (BF17) benötigen wir zusätzliche Antragsunterlagen der Begleitpersonen. Diese könnt ihr auch von uns erhalten.

  • Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
  • Begleitzettel BF17 (je 1x pro Begleitperson)
  • Kopie Personalausweis und Führerschein (Vorder- & Rückseite, je Begleitperson)

Wir wissen, dass man bei all den Unterlagen auch mal den Überblick verlieren kann. Sprecht uns gerne jeder an, wenn ihr unsicher seid, was eurem Antrag noch fehlt.

Unser Tipp für dich

Die junge Klasse B197 überzeugt mit ihrer hybriden Ausbildung in Schalt- und Automatikfahrzeugen. Vielen Fahrschülern fällt der Einstieg in die Ausbildung leichter, wenn sie sich zu Beginn voll auf den Verkehr konzentrieren können. Sobald sie sicher unterwegs sind, integrieren wir die Schaltstunden in die Ausbildung. In die Praxisprüfung geht es später dann wieder stressfrei mit dem Automatikfahrzeug. Unsere klare Empfehlung für Fahranfänger!

Erik

Fahrlehrer

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Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.