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B196

Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Fahrerschulung B196

N

Mindestalter

25 Jahre

N

Ausbildung

Theorieunterricht und Fahrstunden

N

Keine Prüfung

Erweiterung ohne Stress

Die Fahrerschulung B196 ist eine preiswerte und schnelle Möglichkeit in den Genuss des Motorradfahrens zu kommen. Die Ausbildung kommt mit wenig Theorieunterricht und überschaubarem Fahrstundenbedarf aus. Besonders attraktiv: Es sind keine Prüfungen nötig.

Das qualifiziert dich für die Erweiterung:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B (Auto)

Was ist mit der Fahrerschulung B196 möglich?

Das darfst du:

  • Zweirädrige Krafträder der Stufe A1 fahren
  • gilt ebenfalls für Elektro-Leichtkrafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
  • Fahren in Deutschland

Das darfst du nicht:

  • Krafträder über der Stufe A1 fahren
  • Fahren außerhalb Deutschlands
  • Aufstiegsprüfungen für A2 absolvieren

So funktioniert die Ausbildung B196

Teil 1: Theoretische Ausbildung
  • Im Präsenzunterricht nimmst du an insgesamt 4 Lektionen teil. Dank unserer Intensivkurse musst du dafür nur an 2 Abenden in die Fahrschule kommen.
Teil 2: Praktische Ausbildung
  • Du benötigst für die Fahrstunden eine vollständige, zertifizierte Motorradschutzausrüstung
  • Du fährst (mindestens) 5×90 Minuten Fahrstunden auf einem Ausbildungsmotorrad der Klasse A1
  • Wenn dein Fahrlehrer nach Abschluss der Fahrstunden von deiner Eignung überzeugt ist, erhältst du von uns eine Ausbildungsbescheinigung
Anmeldung beim Straßenverkehrsamt
  • Nach Erhalt der Ausbildungsbescheinigung vereinbarst du einen Termin im Straßenverkehrsamt
  • Informiere dich am besten telefonisch, welche Unterlagen du beim Termin bereithalten musst.
  • Die Eintragung deiner Erweiterung B196 geht mit dem Druck eines neuen Führerscheins einher. Hast du es besonders eilig, kannst du dir gegen Aufpreis einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.

Schutzkleidung ist Pflicht!

Die praktische Ausbildung jeder Zweiradklasse wird ausschließlich in vollständiger, zertifizierter Schutzausstattung durchgeführt. Diese muss vom Fahrschüler selbst organisiert werden. Wir empfehlen den Besuch eines Fachhändlers.

Diese besteht aus:

  • Motorradhelm mit Prüfkennzeichnung nach ECE 22.05 oder ECE 22.06
  • Motorradjacke mit Protektoren nach EN 17092
  • Motorradhose mit Protektoren nach EN 17092
  • Motorradhandschuhe nach EN 13594
  • Motorradstiefel bzw. knöchelhohes Schuhwerk nach EN 13634
  • Rückenprotektor nach EN 1621-2 (empfohlen bzw. je nach Ausrüstung integriert)

Unser Tipp für dich

Achtung Suchtgefahr! Schon häufiger haben B196-Fahrschüler ihre Entscheidung gegen einen vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A nach ihren ersten Fahrstunden hinterfragt. Sprecht uns daher bei der Beratung auch gerne auf eine Gegenüberstellung der Ausbildungen an. Wir erklären euch im persönlichen Gespräch gerne die Unterschiede.

Bettina

Fahrlehrerin

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Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.