Was ist das begleitende Fahren mit 17?

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Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Autoführerschein (Klasse B) auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Person zu führen. 

Wer darf Begleitperson sein?

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Die Person muss mindestens 30 Jahre alt und namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht. 

Wie viele Begleitpersonen darf ich haben?

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Unbegrenzt. Jedoch muss die Person namentlich eingetragen sein.

Ab wieviel Jahren kann ich mich anmelden?

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Du kannst dich bereits mit 16 1/2 Jahren bei uns anmelden, damit du pünktlich zu deinem 17ten Geburtstag deinen Führerschein in den Händen halten kannst.

Was brauche ich zur Anmeldung?

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Für die Anmeldung bei der Fahrschule brauchst du erstmal nur deinen Personalausweis. Du darfst alleine oder mit einem Erziehungsberechtigten unsere Fahrschule aufsuchen.

Old School oder Modern

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Seit dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit den Führerschein auf eine modernere Art zu erwerben. Das ganze nennt sich B197.
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.

Dabei entstehen für Dich, im Gegensatz zu früher, keine Einschränkungen im Führerschein.

Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erleben. 
Informiere dich am besten direkt bei uns in der Fahrschule! 

Theorieunterricht

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Du musst an 12 Grundstoffstunden und 2 Klassenspezifischen Theoriestunden teilnehmen. Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt (z.B. Klasse A1 oder AM) verringert sich der Grundstoff auf 6 Theoriestunden.

Praxisunterricht

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Der Praxisunterricht unterteilt sich hauptsächlich in zwei Einheiten:
Grundausbildung und Besondere Ausbildungsfahrten.

Bei der Grundausbildung lernst du in Übungsstunden alles über das Autofahren. Anfahren, Schalten, Abbiegen, Wenden, Parken und vieles mehr. Wie viele Stunden du brauchst ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen können des Fahrschülers ab.

Sobald du die Grundausbildung abgeschlossen hast, werden die besonderen Ausbildungsfahrten absolviert. Diese bestehen aus mindestens 5x fahren auf Bundes- oder Landstraßen, 4x fahren auf Bundesautobahnen und 3x fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wann kann ich zur Theorie- und Praxisprüfung?

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Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hast und dein Antrag bei der zuständigen Behörde fertig bearbeitet wurde.

Kann man mit dem bf17 auch im Ausland fahren? 

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Im Ausland wird das begleitende Fahren nicht anerkannt. Die einzige Ausnahme ist Österreich.

Welche Führerscheine sind eingeschlossen?

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Mit bestehen der praktischen Prüfung bekommst du zusätzlich die Klasse AM ( Roller ) und Klasse L ( kleiner Trecker ) erteilt. Fahrzeuge dieser Klassen darfst du dann auch ohne Begleitperson fahren.

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