Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48PS) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW (95PS) Motorleistung abgeleitet sind.
Ab wie viel Jahren kann ich mich anmelden?
Du kannst dich bereits mit 17 1/2 Jahren bei uns anmelden, damit du pünktlich zu deinem 18ten Geburtstag deinen Führerschein in den Händen halten kannst.
Was brauche ich zur Anmeldung?
Für die Anmeldung bei der Fahrschule brauchst du erstmal nur deinen Personalausweis. Du darfst alleine oder mit einem Erziehungsberechtigten unsere Fahrschule aufsuchen.
Theorieunterricht
Du musst an 12 Grundstoffstunden und 4 Klassenspezifischen Theoriestunden teilnehmen. Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt (z.B. Klasse AM) verringert sich der Grundstoff auf 6 Theoriestunden.
Praxisunterricht
Der Praxisunterricht unterteilt sich hauptsächlich in zwei Einheiten:
Grundausbildung und Besondere Ausbildungsfahrten.
Bei der Grundausbildung lernst du in Übungsstunden alles über das Motorradfahren. Anfahren, Schalten, Abbiegen, Wenden, Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen und Gefahrbremsung und vieles mehr. Wie viele Stunden du brauchst ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen können des Fahrschülers ab.
Sobald du die Grundausbildung abgeschlossen hast, werden die besonderen Ausbildungsfahrten absolviert. Diese bestehen aus mindestens 5x fahren auf Bundes- oder Landstraßen, 4x fahren auf Bundesautobahnen und 3x fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wann kann ich zur Theorie- und Praxisprüfung?
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hast und dein Antrag bei der zuständigen Behörde fertig bearbeitet wurde.
Welche Führerscheine sind eingeschlossen?
Mit bestehen der praktischen Prüfung bekommst du zusätzlich die Klasse AM ( Roller ) und die Klasse A1 (125er) erteilt.
Darf ich mein eigenes Motorrad benutzen?
Ja. Bei uns darfst du gerne dein eigenes Motorrad benutzen. Wichtig ist, dass es für den Fahrschulbetrieb versichert ist und der FeV Anlage 7 Punkt 2.2.2 entspricht. Sprich uns einfach bei der Anmeldung darauf an. :)
Brauche ich Motorradschutzkleidung?
Ja. Die Motorradschutzbekleidung ist bei der Ausbildung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus:
- passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06 , steht meistens am Kinnriemen)
- Motorradhandschuhen,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Falls du dir unsicher sein solltest, sprich uns in der Fahrschule an.
Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?
Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir mit voller Überzeugung die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!
Finden im Winter Fahrstunden statt?
In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet keine Ausbildung statt.
Je nach Wetterlage kann die Saison auch schon früher Enden und Später starten. Bei starken Unwettern, Schneefall, Glatteis o.ä. kann die Fahrstunde abgesagt werden. Dies entscheidet der zuständige Fahrlehrer zusammen mit dem Fahrschulinhaber. Ab einer Temperatur von unter +6 - +5° Celsius findet auch keine Ausbildung statt. Die Sicherheit des Fahrschülers kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Oben genanntes gilt genauso für Fahrerlaubnisprüfungen. Hier trifft der Fahrerlaubnisprüfer die Entscheidung.
Aufstiegsprüfung auf Klasse A
Nach bestehen der praktischen Prüfung hast du zwei Jahre Zeit möglichst viel Fahrerfahrung zu sammeln. Dann kannst du ohne viel Aufwand auf die Klasse A aufsteigen. Auch Aufstiegsprüfung genannt.