Was darf ich mit der Klasse A fahren?

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse A bei Vorbesitz der Klasse A1

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Du besitzt bereits die Klasse A1 und willst direkt die Klasse A erwerben? Dann reduzieren sich neben den Grundstofftheorieunterrichten auch die Besonderen Ausbildungsfahrten:
3x Bundes- oder Landstraßen
2x Bundesautobahn
1x Beleuchtungs- Dämmerungsfahrt

Ab wie viel Jahren kann ich mich anmelden?

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Du kannst dich bereits mit 23 1/2 Jahren bei uns anmelden, damit du pünktlich zu deinem 24ten Geburtstag deinen Führerschein in den Händen halten kannst.

Was brauche ich zur Anmeldung?

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Für die Anmeldung bei der Fahrschule brauchst du erstmal nur deinen Personalausweis.

Theorieunterricht

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Du musst an 12 Grundstoffstunden und 4 Klassenspezifischen Theoriestunden teilnehmen. Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt (z.B. Klasse AM) verringert sich der Grundstoff auf 6 Theoriestunden.

Praxisunterricht

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Der Praxisunterricht unterteilt sich hauptsächlich in zwei Einheiten:
Grundausbildung und Besondere Ausbildungsfahrten.

Bei der Grundausbildung lernst du in Übungsstunden alles über das Motorradfahren. Anfahren, Schalten, Abbiegen, Wenden, Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen und Gefahrbremsung und vieles mehr. Wie viele Stunden du brauchst ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen können des Fahrschülers ab.

Sobald du die Grundausbildung abgeschlossen hast, werden die besonderen Ausbildungsfahrten absolviert. Diese bestehen aus mindestens 5x fahren auf Bundes- oder Landstraßen, 4x fahren auf Bundesautobahnen und 3x fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wann kann ich zur Theorie- und Praxisprüfung?

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Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 24. Geburtstag gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hast und dein Antrag bei der zuständigen Behörde fertig bearbeitet wurde.

Welche Führerscheine sind eingeschlossen?

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Mit bestehen der praktischen Prüfung bekommst du zusätzlich die Klasse AM (Roller) ,die Klasse A1 (125er) und die Klasse A2 erteilt.

Darf ich mein eigenes Motorrad benutzen?

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Ja. Bei uns darfst du gerne dein eigenes Motorrad benutzen. Wichtig ist, dass es für den Fahrschulbetrieb versichert ist und der FeV Anlage 7 Punkt 2.2.1 entspricht. Sprich uns einfach bei der Anmeldung darauf an. :)

Brauche ich Motorradschutzkleidung?

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Ja. Die Motorradschutzbekleidung ist bei der Ausbildung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus: 

  • passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06 , steht meistens am Kinnriemen)
  • Motorradhandschuhen,
  • enganliegender Motorradjacke,
  • Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
  • Motorradhose,
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz. 


Falls du dir unsicher sein solltest, sprich uns in der Fahrschule an.

Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?

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Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir mit voller Überzeugung die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!

Finden im Winter Fahrstunden statt?

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In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet keine Ausbildung statt.

Je nach Wetterlage kann die Saison auch schon früher Enden und Später starten. Bei starken Unwettern, Schneefall, Glatteis o.ä. kann die Fahrstunde abgesagt werden. Dies entscheidet der zuständige Fahrlehrer zusammen mit dem Fahrschulinhaber. Ab einer Temperatur von unter +6 - +5° Celsius findet auch keine Ausbildung statt. Die Sicherheit des Fahrschülers kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Oben genanntes gilt genauso für Fahrerlaubnisprüfungen. Hier trifft der Fahrerlaubnisprüfer und der Fahrlehrer die Entscheidung. 

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