Was ist die Aufstiegsprüfung?
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, wenn du
- die Fahrerlaubnis der Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren oder
- die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt (Aufstieg).
Es ist nur möglich eine Klasse aufzusteigen.
A1 -> A2 oder A2 -> A
Eine Aufstiegprüfung von A1 auf A ist nicht möglich.
Besitzt du bereits die Fahrerlaubnis Klasse A1 und du erfüllst die Voraussetzung für die Klasse A schaue bitte hier.
Wann sollte ich mich anmelden?
Es kann sich frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf der 2 jährigen Wartefrist angemeldet werden.
Was brauche ich zur Anmeldung?
Für die Anmeldung bei der Fahrschule brauchst du erstmal nur deinen Personalausweis.
Theorieunterricht
Es ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxisunterricht
Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Fahrschule ist aber verpflichtet, sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Bewerbers zu überzeugen, bevor sie ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 FahrschAusbO)
Wann kann ich zur Praxisprüfung?
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Ablauf der 2 jährigen Frist gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrlehrer sich davon überzeugt hat, dass du mit der größeren "Maschine" zurecht kommst. Außerdem muss dein Antrag bei der zuständigen Behörde fertig bearbeitet sein.
Darf ich mein eigenes Motorrad benutzen?
Ja. Bei uns darfst du gerne dein eigenes Motorrad benutzen. Wichtig ist, dass es für den Fahrschulbetrieb versichert ist und der FeV Anlage 7 entspricht. Sprich uns einfach bei der Anmeldung darauf an. :)
Brauche ich Motorradschutzkleidung?
Ja. Die Motorradschutzbekleidung ist bei der Ausbildung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus:
- passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06 , steht meistens am Kinnriemen)
- Motorradhandschuhen,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Falls du dir unsicher sein solltest, sprich uns in der Fahrschule an.
Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?
Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir mit voller Überzeugung die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!
Finden im Winter Fahrstunden statt?
In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet keine Ausbildung statt.
Je nach Wetterlage kann die Saison auch schon früher Enden und Später starten. Bei starken Unwettern, Schneefall, Glatteis o.ä. kann die Fahrstunde abgesagt werden. Dies entscheidet der zuständige Fahrlehrer zusammen mit dem Fahrschulinhaber. Ab einer Temperatur von unter +6 - +5° Celsius findet auch keine Ausbildung statt. Die Sicherheit des Fahrschülers kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Oben genanntes gilt genauso für Fahrerlaubnisprüfungen. Hier trifft der Fahrerlaubnisprüfer die Entscheidung.