Starte mit uns ins
Abenteuer!
Fahrspaß pur!
Motorradfahren ist für jedes Alter!
Wir finden für Dich den richtigen Führerschein und bilden Dich zum Zweiradfahrer aus.
Hier bekommst Du kurz und knapp die wichtigsten Infos für die Klassen A1, A2, A, A80 und Aufstiegsprüfung präsentiert.
Solltest du weitere Fragen haben, schreibe uns eine Email, wende dich telefonisch an uns oder vereinbare einen persönlichen Beratungstermin!
Klasse A1
der Kleine
Schon mit 16 Jahren unabhängig Unterwegs sein. Mit der Klasse A1 schaffst du bis zu 100km/h und bist schnell am Ziel. Schon mit 15,5 Jahren kannst du dich in unserer Fahrschule dafür anmelden.
Du darfst mit der Klasse A1 Leichtkrafträder bis 125cm³ und einer max. Leistung von 11 kW (15 PS) fahren.
Das Leistung/Gewichtsverhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. (Trikes)
Die Klasse AM ist inbegriffen.
Nach Bestehen der praktischen Prüfung kannst du nach zwei Jahren ohne viel Aufwand auf die Klasse A2 aufsteigen. Auch Aufstiegsprüfung genannt.
Klasse A2
der Mittlere
Für alle die zu jung für Klasse A und zu alt für die Klasse A1 sind.
Mit 18 Jahren darfst du fahren. Mit 17 1/2 darfst du dich bereits bei unserer Fahrschule anmelden. Profitiere von der anschließenden Aufstiegsprüfung auf die Klasse A mit nur 20 Jahren!
Du darfst mit der Klasse A2 Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48PS) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg fahren,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW (95PS) Motorleistung abgeleitet sind.
Die Klasse A1 und AM sind inbegriffen
Auch hier kannst Du nach 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ohne viel Aufwand auf die Klasse A aufsteigen.
Klasse A
der Große
Fahre Motorrad ohne Begrenzungen. Erlebe mit deinem Motorrad Fahrspaß pur!
Der Direkteinstieg ist ab 24 Jahren möglich. Anmelden kannst du dich in unserer Fahrschule schon mit 23 1/2 Jahren.
Du darfst mit der Klasse A alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Alle Unterklassen A2, A1, AM sind inbegriffen
Klasse A SZ 80
der für Zwischendurch
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Klasse A zu bekommen: per Direkteinstieg, Stufenweise oder mit Hilfe eines kleinen Zwischenschritts. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 kann diese Fahrerlaubnis „für Zwischendurch“ darstellen.
Die Schlüsselzahl 80 ist ein kleiner Kniff um schon vor dem 24 Lebensjahr in den Genuss der Klasse A zu kommen, ganz ohne Aufstiegsprüfung.
Die SZ 80 ist eigentlich dafür Gedacht mit 21 Jahren schon Trike fahren zu dürfen.
Mit Erwerb wird aber auch die Klasse A2 mit erteilt. Der größte Vorteil ist, dass mit Erreichen des 24 Lebensjahres die Beschränkung wegfällt und man ohne weitere Prüfung alle Krafträder "offen" fahren darf.
Die Ausbildung und Prüfung finden auf einem normalen Klasse A Motorrad statt.
Ab 21 Jahren macht der Führerschein prinzipiell Sinn. Anmelden kannst du dich mit 20 1/2 Jahren.
Aufstiegsprüfung
der Schnelle
Du bist bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2?
Dann gibt es den Stufenführerschein für dich!
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1/A2 kann durch eine praktische
Aufstiegsprüfung die Klasse A2/A erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden.
Hierbei gibt es keine Theoretische Ausbildung oder Theorieprüfung und keine Sonderfahrten, jedoch muss sich der Fahrlehrer vorher über das nötige können mit der größeren Maschine vergewissern.
Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A ist hierbei nicht möglich.
Ungeduldig?
Wer vor Ablauf der Zweijahres-Frist die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben möchte, kann dies über eine normale Erweiterung tun.
Allerdings muss hier eine Ausbildung inkl. theoretischer und praktischer Prüfung absolviert werden. Jedoch mit verminderten Theorieunterrichten und verminderten Sonderfahrten. Das Mindestalter von 24 Jahren für Klasse A und 18 Jahre für Klasse A2 ist aber zu beachten!
Bei dieser Variante kannst du auch von Klasse A1 auf Klasse A "upgraden".
FAQ
Was brauche ich zur Anmeldung?
Für die Anmeldung bei der Fahrschule brauchst du erstmal nur deinen Personalausweis. Bist du noch Minderjährig bring bitte einen Erziehungsberechtigten mit.
Theorieunterricht
Du musst an 12 Grundstoffstunden und 4 Klassenspezifischen Theoriestunden teilnehmen. Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt (z.B. Klasse AM) verringert sich der Grundstoff auf 6 Theoriestunden.
Praxisunterricht
Der Praxisunterricht unterteilt sich hauptsächlich in zwei Einheiten:
Grundausbildung und Besondere Ausbildungsfahrten.
Bei der Grundausbildung lernst du in Übungsstunden alles über das Motorradfahren. Anfahren, Schalten, Abbiegen, Wenden, Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen und Gefahrbremsung und vieles mehr. Wie viele Stunden du brauchst ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen können des Fahrschülers ab.
Sobald du die Grundausbildung abgeschlossen hast, werden die besonderen Ausbildungsfahrten absolviert. Diese bestehen aus mindestens 5x fahren auf Bundes- oder Landstraßen, 4x fahren auf Bundesautobahnen und 3x fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wann kann ich zur Theorie- und Praxisprüfung?
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hast und dein Antrag bei der zuständigen Behörde fertig bearbeitet wurde.
Darf ich mein eigenes Motorrad benutzen?
Ja. Bei uns darfst du gerne dein eigenes Motorrad benutzen. Wichtig ist, dass es für den Fahrschulbetrieb versichert ist und der FeV Anlage 7 Punkt 2.2.3 entspricht. Sprich uns einfach bei der Anmeldung darauf an. :)
Brauche ich Motorradschutzkleidung?
Ja. Die Motorradschutzbekleidung ist bei der Ausbildung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus:
- passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06 , steht meistens am Kinnriemen)
- Motorradhandschuhen,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Falls du dir unsicher sein solltest, sprich uns in der Fahrschule an.
Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?
Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir mit voller Überzeugung die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!
Finden im Winter Fahrstunden statt?
In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet keine Ausbildung statt. Je nach Wetterlage kann die Saison auch schon früher Enden und Später starten. Bei starken Unwettern, Schneefall, Glatteis o.ä. kann die Fahrstunde abgesagt werden. Dies entscheidet der zuständige Fahrlehrer zusammen mit dem Fahrschulinhaber. Ab einer Temperatur von unter +6 - +5° Celsius findet auch keine Ausbildung statt. Die Sicherheit des Fahrschülers kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Oben genanntes gilt genauso für Fahrerlaubnisprüfungen. Hier trifft der Fahrerlaubnisprüfer und der Fahrlehrer die Entscheidung.
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