Mofa und Roller
Mit 15 Jahren unterwegs
Mofa
der Einfache
Bei der Mofa-Prüfbescheinigung auch Mofa-Führerschein genannt, handelt es sich um einen deutschen Nachweis über die Befähigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h.
Anmelden kannst du dich bereits mit 14 1/2 Jahren. Dann bekommst du pünktlich zu deinem 15. Geburtstag deine Prüfbescheinigung zum Fahren.
Insgesamt musst du nur 6x zum Theorieunterricht gehen und eine Praxisstunde beim Fahrlehrer absolvieren um zu beweisen, dass du mit einem Mofa im Straßenverkehr umgehen kannst.
Du darfst damit folgendes Fahren:
- Gedrosselte Kleinkrafträder (Roller) bis 25 km/h (Klasse L1e-B),
- Dreirädriges Kleinkraftrad für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h (L2e-P und L2e-U) oder
Fahrräder mit Hilfsmotor bis zu 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (klassische Mofas, auch Leichtmofas)
Klasse AM
der Schnellere
Du willst statt der 25km/h Mofa lieber etwas schneller Unterwegs sein? Mit der Klasse AM darfst du bis zu 45 km/h fahren. Und das auch schon mit 15 Jahren!
Mit der Klasse AM darfst du wesentlich mehr Fahren als mit einem „Mofa-Schein“ dadurch ist dieser aber auch deutlich aufwendiger und teurer. Da es sich um eine Fahrerlaubnis handelt muss auch eine praktische Prüfung beim TÜV abgelegt werden.
Du darfst damit folgendes Fahren:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Du musst 14x zum Theorieunterricht und der Praxisunterricht besteht aus einer Grundausbildung. Besondere Ausbildungsfahrten wie Überlandfahrten oder Beleuchtungsfahrten sind nicht speziell vorgesehen.
Bei der Grundausbildung lernst du in Übungsstunden alles über das Zweiradfahren. Anfahren, Abbiegen, Wenden, Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen und Gefahrbremsung und vieles mehr. Wie viele Stunden du brauchst ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen können des Fahrschülers ab.
FAQ
Wie alt muss ich sein?
Anmelden kannst du dich bereits mit 14 1/2 Jahren.
Was brauche ich zur Anmeldung?
Für die Anmeldung brauchst du nur einen Personalausweis. Für die Klasse AM später noch Sehtest, Erste Hilfe und Passbild.
Wann kann ich zur Theorie- und Praxisprüfung?
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hast.
Die praktische Prüfung für AM kannst du frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Beim Mofa gibt es keine praktische Prüfung. Du musst lediglich in der Fahrstunde nachweisen das du in der Lage bist ein "Mofa" verkehrsgerecht zu führen.
Brauche ich Schutzkleidung?
Für Mofa gilt:
Für die praktische Fahrstunde brauchst du einen geeigneten Schutzhelm der die Anforderungen nach ECE-R 22/05 oder 06 erfüllt (steht meistens auf dem Kinnriemen von dem Helm). Ansonsten brauchst du lange Klamotten die möglichst eng anliegen und nicht flattern. Falls du eine passende Motorradjacke und Motorradhandschuhe hast kannst du diese gerne zur Fahrstunde mitbringen.
Für Klasse AM gilt:
Die Schutzbekleidung ist bei der Ausbildung und Prüfung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus:
- passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06 , steht meistens am Kinnriemen)
- Motorradhandschuhen,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Falls du dir unsicher sein solltest, sprich uns in der Fahrschule an.
Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?
Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!
Finden im Winter Fahrstunden statt?
In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet bei der Klasse AM keine Ausbildung statt. Je nach Wetterlage kann die Saison auch schon früher Enden und Später starten. Bei starken Unwettern, Schneefall, Glatteis o.ä. kann die Fahrstunde abgesagt werden. Dies entscheidet der zuständige Fahrlehrer zusammen mit dem Fahrschulinhaber. Ab einer Temperatur von unter +6 - +5° Celsius findet auch keine Ausbildung statt. Die Sicherheit des Fahrschülers kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Oben genanntes gilt genauso für Fahrerlaubnisprüfungen. Hier trifft der Fahrerlaubnisprüfer und der Fahrlehrer die Entscheidung.
Die Fahrstunde für Mofa kann das ganze Jahr über absolviert werden, entsprechendes Wetter vorausgesetzt.
Fahren im Ausland
Die Klasse AM darf auch im Ausland gefahren werden.
Bei Mofa gilt:
Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht. Sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Informiere dich vorher über das entsprechende Land ob und welche Fahrzeuge du fahren darfst.
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