Was darf ich mit der Klasse AM fahren?
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Ab wie viel Jahren kann ich mich anmelden?
Du kannst dich bereits mit 14 1/2 Jahren bei uns anmelden, damit du pünktlich zu deinem 15ten Geburtstag deinen Führerschein in den Händen halten kannst.
Was brauche ich zur Anmeldung?
Für die Anmeldung bei der Fahrschule brauchst du erstmal nur deinen Personalausweis. Du darfst alleine oder mit einem Erziehungsberechtigten unsere Fahrschule aufsuchen.
Theorieunterricht
Du musst an 12 Grundstoffstunden und 2 Klassenspezifischen Theoriestunden teilnehmen. Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt (z.B. Klasse T) verringert sich der Grundstoff auf 6 Theoriestunden.
Praxisunterricht
Der Praxisunterricht besteht nur aus der Grundausbildung. Besondere Ausbildungsfahrten wie Überlandfahrten oder Beleuchtungsfahrten sind nicht speziell vorgesehen.
Bei der Grundausbildung lernst du in Übungsstunden alles über das Zweiradfahren. Anfahren, Abbiegen, Wenden, Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen und Gefahrbremsung und vieles mehr. Wie viele Stunden du brauchst ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen können des Fahrschülers ab.
Klasse AM nicht mit Mofa verwechseln!
Die Klasse AM ist im Gegensatz zum Mofa eine richtige Fahrerlaubnisklasse und damit auch aufwendiger. Es muss eine richtige Praktische Prüfung stattfinden. Bei unserer Fahrschule ist das ausschließlich in Zeven. Damit findet auch die gesamte praktische Ausbildung in Zeven statt.
Wann kann ich zur Theorie- und Praxisprüfung?
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Geburtstag gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hast und dein Antrag bei der zuständigen Behörde fertig bearbeitet wurde.
Brauche ich Schutzkleidung?
Ja. Die Schutzbekleidung ist bei der Ausbildung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus:
- passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06 , steht meistens am Kinnriemen)
- Motorradhandschuhen,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Falls du dir unsicher sein solltest, sprich uns in der Fahrschule an.
Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?
Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!
Finden im Winter Fahrstunden statt?
In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet keine Ausbildung statt. Je nach Wetterlage kann die Saison auch schon früher Enden und Später starten. Bei starken Unwettern, Schneefall, Glatteis o.ä. kann die Fahrstunde abgesagt werden. Dies entscheidet der zuständige Fahrlehrer zusammen mit dem Fahrschulinhaber. Ab einer Temperatur von unter +6 - +5° Celsius findet auch keine Ausbildung statt. Die Sicherheit des Fahrschülers kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Oben genanntes gilt genauso für Fahrerlaubnisprüfungen. Hier trifft der Fahrerlaubnisprüfer und der Fahrlehrer die Entscheidung.