Was ist B196?
B196 erlaubt es Besitzern der Klasse B ohne Prüfung ein Leichtkraftrad zu führen.
Was darf ich damit fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Welche Voraussetzung gibt es?
Du musst seit mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein. Des Weiteren ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben. Es muss eine Fahrerschulung in der Fahrschule stattfinden. Der Fahrlehrer stellt die Bescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme aus.
Was brauche ich zur Anmeldung?
Für die Anmeldung wird ein Personalausweis benötigt.
Theorieunterricht
Der Theorieunterricht besteht aus 4 Einheiten á 90 Minuten
Praxisunterricht
Der Praxisunterricht besteht aus 5 Einheiten á 90 Minuten und beinhaltet neben den Grundlagen auch die Grundfahraufgaben (z.B. Slalom aus 30 km/h) und Überlandfahrt und Autobahnfahrt.
Darf ich mein eigenes Motorrad benutzen?
Ja. Bei uns darfst du gerne dein eigenes Motorrad benutzen. Wichtig ist, dass es für den Fahrschulbetrieb versichert ist und der FeV Anlage 7 Punkt 2.2.3 entspricht. Sprich uns einfach bei der Anmeldung darauf an. :)
Brauche ich Motorradschutzkleidung?
Ja. Die Motorradschutzbekleidung ist auch bei der B196 Ausbildung Pflicht!
Die entsprechende Ausrüstung muss bis zur ersten Fahrstunde vollständig vorhanden sein.
Sie besteht aus:
- passendem Motorradhelm (geprüft nach ECE-R 22/05 oder 06)
- Motorradhandschuhen,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor (geprüft nach EN 1621-2) falls nicht in Motorradjacke integriert (Achtung! Viele Jacken haben nur einen Platzhalter),
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Kann ich Motorradschutzkleidung bei der Fahrschule leihen?
Der Fahrlehrer trägt bei der Ausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. So wurde entschieden, dass es die Aufgabe einer Ausbildung ist, mehr zu vermitteln als das nach dem Gesetz absolut Notwendige.
Der Fahrlehrer darf die praktische Ausbildung nur durchführen, wenn sein
Fahrschüler die korrekte Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein
Fahrschüler, dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde ggf. absagen. Stürzt
der Fahrschüler und trug er keine oder nur eine unvollständige Schutzkleidung,
dann haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für
Verletzungen, die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert
eingetreten wären.
Ein Fahrschüler muss zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet werden. Eine Person die nicht die Notwendigkeit passender und gut sitzender Motorradschutzkleidung versteht, sollte nicht ausgebildet werden.
Deshalb vertreten wir mit voller Überzeugung die Ansicht:
Bei uns gibt es keine Leihbekleidung!
Aufstiegsprüfung auf größere Motorräder
Da es sich hier nicht um einen richtigen Motorradführerschein im Sinne der Klasse A1 handelt, sind keine Aufstiegsprüfungen auf A2 oder A möglich. Solltest Du also wissen, dass Du über kurz oder lang auch größere Motorräder fahren möchtest, empfiehlt es sich, auf die Schlüsselzahl B196 zu verzichten und gleich die Motorradausbildung anzugehen.
Fahren im Ausland
Es handelt sich hierbei um einen nationale Schlüsselzahl. Sie wird nur in Deutschland anerkannt. In anderen Ländern dürfen sie damit keine Leichtkrafträder führen
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